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Aufhebung des Mindeststandards für Schnittstellenkontrollen

Mit Wirkung zum 30.04.2024 wurde der Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen aufgehoben. Aus Sicht des BSI besteht keine Notwendigkeit mehr, spezifische Anforderungen für die Bundesverwaltung in Form eines Mindeststandards zu formulieren. Durch die Umsetzung der Standard-Absicherung des IT-Grundschutzes und einer entsprechend sicheren Konfiguration von aktuellen Windows-/Linux-Betriebssystemen können die in der Praxis relevanten Angriffsszenarien mit Bordmitteln abgewehrt werden.

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